Die Fahrtkosten werden steuerfrei für eine Strecke zwischen Wohnort und Einsatzort mit einer Kilometerpauschale von 30 Cent erstattet und mit dem Lohn ausgezahlt. Auch ÖPNV Kosten können übernommen werden.
Die Fahrtkosten werden steuerfrei für eine Strecke zwischen Wohnort und Einsatzort mit einer Kilometerpauschale von 30 Cent erstattet und mit dem Lohn ausgezahlt. Auch ÖPNV Kosten können übernommen werden.